Nun sind wir in der Bundesrepublik mit Kommentaren zum Recht der internationalen Organisationen versorgt nur gehört es eben zur Rechtsetzung und zur Rechtsanwendung den Bezug zu Realitäten zu erarbeiten, ich denke, das Justizministerium beschafft Kommentare zum Strafrecht und stellt sie den Gerichten zur Verfügung, bei der Aktualisierung der Bibliotheken werden die Kommentare ausgesondert und gelangen in den Handel nur hat eben der Strafverteidiger selbst die Sorge zur Weiterbildung zu tragen etwa wenn er eine Analyse einer Desoynukleinsäreprobe fordert muß die Analyse selbst und die Interpretation den Ansprüchen der wissenschaftlichen Community genügen, es war dies im Zusammenhang der Feststellung der Kindeseigenschaft oder der Vaterpflichten so, daß es um die Einwilligung des Vaters zu einer DNA Sequenz anhand einer Zahnbürste oder von Haaren ging, etwa so, wer die Zahnbürste im Wert von 50 Cents im Besitz hat und Eigenschaftsähnlichkeiten des Kindes objektiv beweisen kann wird eine Unterhaltspflicht nach der Düsseldorfer Tabelle annehmen, etwa für alle Zahnbürsten und Kinderschnitzel eines Kindes bis zum achtzehnten Lebensjahr.
Wir hatten eine historische Analyse und die war interessant. Es dürfte die Geschichte von Kaspar Hauser dem Findelkind in Nürnberg bekannt sein, das nicht sprechen konnte weil es nie zuvor Menschen gesehen hatte.
Gerüchte nahmen an, es sei ein Sproß des Hauses Baden gewesen und so hatte man historische DNA Proben nach 300 Jahren mit dem aktuellen Erben des Hauses Baden verglichen und es ergab sich keine Übereinstimmung, die historische Analyse nehmen wir an war mit Zustimmung erfolgt, eine Rechtsfolge ergab sich nicht, erst recht nicht für das Schloß des Hauses Baden mit dem Internat Salem für das der Erbe eine Kostenübernahme der Dachsanierung forderte, ich meine, es muß bei der Trennung von Thron und Staat eben unternehmerische Erträge geben und dieses zur Sanierung und Austattung eingesetzt werden, Verwaltungsakt ist das staatliche Abitur, das nach vergleichbaren Kriterien erlangt wurde, das heißt, das Internat mag die Burse in Rechnung stellen aber die Abiturprüfung derer, die im Schloß vorbereitet wird, muß vor Gymnasialräten abgelegt werden, die zur Prüfung ins Haus kommen, Prüfungen für Dachdecker gelten gerade nicht.
Historisch war Kaspar Hauser ein Findelkind ohne Erben.
In Europa sind nun Theoretiker der Linguistik tätig gewesen wie Ferdinand de Saussure mit einem Hauptwerk zum Spracherwerb, Genf 1914, theoretisch ist es möglich, daß das Kindergartenkind mit dem er die Studie zum Spracherwerb begann noch lebt, es könnte das einhundertjährige Wiegenfest feiern, hier kommt es jedoch auf die Erbschaftsregeln in Kanton Genf an wie ebenso beim Kantonalgericht Zürich oft Ausschreibungen zur Feststellung rechtmäßiger Erben getätigt werden.
Rechte an wissenschaftlichen Werken sind dann nicht zu vererben, wenn eine Institution die Rechte erworben hat, bespielesweise de Saussure bei der Abfassung der Studie ein Professor der Universität Geneve war fallen die Rechte der Universität zu, Verwertungsrechte sind meist Nebentätigkeiten und eine Suhrkamp- Lizensausgabe deckte das verlegerische Risiko von Peter Suhrkamp ab, Erbin ist Ulla Berkovicz durch Erbvertrag, Suhrkamp Wissenschaft hatte jedoch nicht nur einen Titel und viele Exemplare auf dem Markt, nur wird eben nicht jedes Kind zum Gegenstand einer Studie.
Urteile zum Urheberrecht und Caroline von Monaco und von Hannover verlieren dann ihren Reiz, wenn die ernsthafte Beschäftigung mit dem Kind nicht eingeklagt werden kann, die Historizität versagt hier.
Ein deutscher Professor wird keine Kinder erziehen, Staatsrecht bedeutet dann, man kann gleich in der Universitätsklinik bleiben bis der Pensionsfall eintritt.
Dienstag, 26. August 2008
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